Todesfall – was nun?

Bei Tod in Folge Krankheit zu Hause

Den behandelnden Arzt oder Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen. Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.

Bei Tod in Folge Unfall

Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Kantonsarzt.

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder Heim

Das Pflegepersonal verständigt den Arzt. Die Spital- bzw. Heimleitung lässt vom Arzt den Todesschein für die Angehörigen ausstellen. Allfällige Verfügungen des /der Verstorbenen zu Hilfe nehmen.

Für Informationen und Auskünfte steht Ihnen unser Team jederzeit gerne beratend zur Seite.
Telefon: 041 662 29 00